Sargbestattung

Der Sarg kann in einem Wahlgrab bestattet werden - die Angehörigen wählen die Grabstelle in Begleitung eines Friedhofsmitarbeiters selbst auf dem Friedhof aus. Dieses Grab kann in Berlin nach einer Ruhefrist von 20 Jahren verlängert werden, ebenso kann auf diesem Grab eine weitere Erdbestattung nach 20 Jahren erfolgen oder eine Urne wird in der 20-jährigen Ruhezeit dazubestattet. Die Pflege der Grabstelle obliegt den Angehörigen. Der Sarg kann in einem Reihengrab bestattet werden - die genaue Grabstelle wird nicht durch die Angehörigen bestimmt und kann nach der Ruhezeit von 20 Jahren nicht verlängert werden. Eine weitere Bestattung kann auf diesem Grab nicht erfolgen. Die Grabpflege obliegt den Angehörigen.

Die Menschheit ist ein Fluss des Lichtes, der aus der Endlichkeit zur Unendlichkeit fließt.

Khalil Gibran