Kinder und Sternenkinder

Wenn ein Kind stirbt, haben die Eltern häufig den Wunsch, dem Sohn oder der Tochter nach dem Tod so lange wie möglich nahe zu sein und noch möglichst viel für das Kind zu tun. Für manche Eltern ist es wichtig, das Kind selbst zu waschen und einzukleiden, es in den Sarg zu betten oder beim Einbetten dabei zu sein. Der Sarg kann von der Familie ausgestattet und gestaltet, bemalt und beklebt werden, und es ist möglich, Lieblingsgegenstände, Kuscheltiere, Briefe und Fotos mit auf den Weg zu geben. Auch eine Urne kann selbst gestaltet oder verziert werden. Gibt es Geschwister oder enge Freunde, so kann es wichtig sein, diese miteinzubeziehen und auch ihnen Raum und Zeit für den Abschied zu ermöglichen. Wir unterstützen die Familie bei der Wahl des Friedhofes und der Grabstelle und stehen ihr bei der Gestaltung der Abschiedsfeier und Beisetzung zur Seite.

Ein Sternenkind (Schmetterlingskind oder Engelskind) ist ein Kind, das gesetzlich nicht bestattet werden muss. Bestattungspflicht für ein Baby besteht, wenn das Kind gleich nach der Geburt ein Lebenszeichen von sich gegeben hat, oder wenn das Kind bei der Geburt mindestens 1000 Gramm wiegt. Wir bestatten die Kinder, die im Martin-Luther-Krankenhaus zur Welt gebracht werden und nicht bestattungspflichtig sind. Die Krankenhauseelsorgerin und Pfarrerin Frau Waberski nimmt Kontakt mit den Eltern auf und bietet ihnen ihre Begleitung an. Sollten die Eltern nicht bei der Bestattung ihres Babys dabei sein wollen, wissen sie dennoch, dass ihr Kind würdevoll die letzte Ruhe finden wird. In fast allen kirchlichen Krankenhäusern werden inzwischen Babys auch mit geringerem Gewicht aus ethischen Gründen bestattet. Hierfür gibt es eine Partnerschaft mit einem Friedhof und mit einem Bestatter, sodass die Angehörigen nicht mit Kosten belastet sind.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Ihr Sternenkind in einem anderen Krankenhaus geboren wurde.

Für Eltern, deren Kind stirbt, stirbt die Zukunft ...

frei nach Berthold Auerbach