Vollmachten und Verfügungen

Drei Instrumente stehen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können:

In der Patientenverfügung kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer schweren Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern.

Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll.

Anstelle der Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.

Es ist sicher nicht immer leicht, hier eine Entscheidung zu treffen, Sie sollten sich mit Ihren Angehörigen oder Ihnen vertrauten Personen beraten, was für Sie richtig und gut ist. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die genaue Bedeutung der einzelnen Vollmachten.

Sorgen Sie vor

Wir helfen Ihnen

Ein Trauerfall ist immer ein schweres Schicksal für die Angehörigen, aber es beruhigt, wenn finanziell alles geregelt ist. Je früher Sie die Versicherung abschließen, desto preiswerter der Schutz. Gerne senden wir Ihnen eine Vorsorgemappe mit ausführlichen Informationen zu.

Alles regeln mit der Bestattungsvorsorge

Manche Menschen leben allein und haben keine Angehörigen, die sich um die spätere Bestattung kümmern können. Manche Menschen wollen Ihre Angehörigen und Freunde mit der zukünftigen Bestattung - und vor allem mit den Kosten - nicht belasten. Manche Menschen haben Sorge, dass die Angehörigen die Bestattung nicht so ausrichten, wie sie es selbst wünschen würden.

Für all diese Menschen ist es ratsam, sich zu Lebzeiten mit einem Bestatter in Verbindung zu setzen, um sich beraten zu lassen, um alles zu besprechen und zu regeln und vertraglich zu beschließen. Für eine finanzielle Absicherung kann die zukünftige Bestattung vorab bezahlt werden oder eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden.

Bei einem Sterbefall stehen Angehörige immer öfter vor hohen finanziellen Belastungen. Denn heute muss jeder die Kosten für eine Bestattung selbst tragen ohne staatliche Unterstützung, da das Sterbegeld weggefallen ist. Und bei einer Bestattung können hohe Aufwendungen auf Sie oder Ihre Familie zukommen.

Wir empfehlen Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch bei der Versicherungsmaklerin Silvia Jargon. Frau Jargon stellt Ihnen gerne verschiedene Versicherer vor, damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, um zu sehen, ob sich für Sie eine Sterbegeldversicherung lohnt.

Gewißheit ist die Grundlage, nach der die menschlichen Gefühle verlangen.

Honoré de Balzac